AGBs

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am 1861-der-Lauf

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Der Stuttgart-Lauf wird nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) des Deut- schen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und World Athletics (WA) unter Aufsicht des Württ. Leichtathletik-Verbandes e.V. (WLV) veranstaltet. Die Regelungen können Sie im Internet unter http://www.leichtathletik.de unter dem Menüpunkt „DLV“ und den Links „DLV-Service“, „Wettkampforganisation“ und „Bestimmungen“ oder als pdf-Ausdruck bei der Organisationsleitung persönlich einsehen. Die Regelungen wurden öffentlich bekannt gemacht.
(2) Veranstalter des 1861-der-Lauf ist der TV Marbach 1861 e.V., Schillerhöhe 11, 71672 Marbach/Neckar. Er wird vertreten durch den Vorstand.
(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (in elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.
(4) Jede Erwähnung in den Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am 1861-der-Lauf zum männlichen Geschlecht beinhaltet auch die Erwähnung zum weiblichen und diversen Geschlecht.
§ 2 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jede Person, die das in der jeweiligen Wettbewerbsaus- schreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme am 1861-der-Lauf unter Verwendung anderer Sportgeräte als Rollstühlen, Handbikes oder Nordic Walking-Stöcken ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorste- henden Beschreibung nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicher- heit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beein- trächtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen Polizeibehörden. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung und/oder deren Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hier- für befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
(1) Für den Veranstalter hat der Schutz der Teilnehmer sowie aller Mitarbeiter und ehrenamtlicher Helfer oberste Priorität. Die Veranstaltung wird deshalb auf der Grundlage der am Veranstaltungstag gültigen behördlichen, beziehungs- weise landes- oder bundesrechtlichen Anordnung, Verfügung oder Maßnahme sowie von weiteren relevanten behördlichen Vorgaben und Regelungen durch- geführt werden.
(2) Zur Durchführung der Veranstaltung erstellt der Veranstalter ein Hygienekonzept, das von den zuständigen Genehmigungsbehörden geprüft und frei- gegeben wird. Der Veranstalter gibt den Teilnehmern die sich aus dem Hygienekonzept ergebenden Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser gegen das Hygienekonzept verstößt.
§ 4 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Startnummer – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax, Telefon oder E-Mail werden nicht angenommen.
Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung. Im Rahmen der Sammelanmeldung muss eine Ansprechperson benannt werden, über die die Anmeldung abgewickelt wird (Team- Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.
Mit der Teilnahme am Lauf erklärt der Teilnehmer sein uneingeschränktes Einverständnis.
(2) Zahlungen erfolgen per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA Last-schrift). Anmeldungen werden erst bei erfolgter Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages angenommen. Eine Anmeldung kann bis spätestens zu dem in den Ausschreibungshinweisen genannten Zeitpunkt erfolgen.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Außerdem werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend des angemeldeten Wettbewerbes durchgeführt wurden (lau- fend//Handbiker/Rollis und Streckenlänge) und ohne den Einsatz weiterer leistungsstärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden. Die zugelassenen Sportgeräte sind im §2 Abs. (1) genannt.
(5) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(6) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(7) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher ihre/seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(8) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle Höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeigneten Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen etc., vgl. § 5 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder bei behördlichen Anweisungen vor.
(9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Die Zurverfügungstellung des Anmeldeformulars stellt kein Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags dar, sondern ist lediglich die Einladung zur Abgabe eines Angebots an die möglichen Teilnehmer der Veranstaltung.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter hat unverbindliche Gesundheitshinweise auf seiner Internetseite bereitgestellt die zusätzlich neben den etwaigen ärztlichen Anweisungen beachtet werden können. Die Gesundheitshinweise wurden zwar fachlich geprüft, dennoch übernimmt der Veranstalter für die Richtigkeit der Gesundheitshinweise keine Gewähr.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 6 Datenschutz
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer einen Vertrag mit dem WLV zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO).
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom WLV ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche des Teilnehmers oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Die gemäß §6, Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Abwicklung der Online- Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit diesem Dienstleister haben wir eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmer zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien sowie im Internet abgedruckt bzw. veröffentlicht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO), die Ergebnisse dauerhaft im Internet zu veröffentlichen.
(5) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich oder E-Mail widersprechen.
(7) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden so lange aufbewahrt bis der Teilnehmer wie in Abs. 6 beschrieben widerspricht oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit dem Teilnehmer notwendig sind, werden schnellstmöglich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
(8) Jedem Teilnehmer stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77
DSGVO
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf er- folgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an die sportliche Leitung: Achim Seiter, Steinäckerstr. 28, 71711 Murr, info@3komma8.de.
§ 7 Ordnungen
(1) Mit der Anmeldung zum 1861-der-Lauf akzeptiert der Teilnehmer/in die von Ordnungen des veranstaltenden Vereins, der öffentlichen Wege und ggf. benutzen Hallen.
§ 8 Fassung, Salvatorische Klausel und Rechtswahl
(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 1. Dezember 2021 und gelten auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.
(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln aus- schließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN- Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
Stand: Juni 2022